Einleitung
Am 14. Mai 2024 ist das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten, welches das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöst und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umgenannt. Diese Gesetzesänderungen betreffen nahezu jeden Webseitenbetreiber. Es ist jetzt erforderlich, das Impressum und die Datenschutzerklärung anzupassen, um rechtlich auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?
Das DDG ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU, der darauf abzielt, rechtswidrige Inhalte im Internet zu reduzieren und umfangreiche Pflichten für Online-Dienste festzulegen. Mit dem DDG werden diese Pflichten auf nationaler Ebene in Deutschland konkretisiert und geregelt. Dabei ersetzt das DDG nicht nur das TMG, sondern auch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).
Auswirkungen auf Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung
Die Einführung des DDG bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die Webseitenbetreiber berücksichtigen müssen:
Impressumspflicht:
- Die Verpflichtung zur Angabe eines Impressums, die bisher in § 5 TMG geregelt war, findet sich nun in § 5 DDG wieder.
- Inhaltlich gibt es keine Änderungen an der Impressumspflicht. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Anpassung.
Umbenennung des TTDSG:
- Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.
- Diese Umbenennung betrifft ausschließlich den Namen, der Inhalt des Gesetzes bleibt unverändert.
Was müssen Webseitenbetreiber jetzt tun?
Impressum aktualisieren:
- Überprüfen Sie Ihr Impressum und passen Sie es an, falls es noch auf § 5 TMG verweist. Sie können den Paragraphen vollständig weglassen oder auf § 5 DDG ändern.
Datenschutzerklärung aktualisieren:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung auf die aktuellen Rechtsgrundlagen verweist. Verweise auf das TTDSG sollten in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geändert werden.
- Achten Sie darauf, den neuen Namen des Gesetzes konsequent in Ihrer gesamten Datenschutzerklärung zu verwenden.
Fazit
Mit der Einführung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und der Umbenennung des TTDSG sind alle Webseitenbetreiber gefordert, ihre rechtlichen Angaben zu überprüfen und anzupassen. Diese Änderungen sind zwar überwiegend redaktioneller Natur, jedoch unerlässlich, um rechtliche Abmahnungen zu vermeiden. Indem Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren, stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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Bitte beachten Sie, dass der obige Beitrag keine rechtliche / datenschutzrechtliche Beratung darstellt. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.